Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen
SAS-TrainingGroup
Inh.:Kai Wawerzinek
Hauswurzerstrasse 39
36119 Neuhof/Fulda
1. Abschluss eines Vertrages
Sie können Ihren Kurs persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen.
Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unserer Angebote bieten Sie uns
den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt
durch Annahme in Form unserer Rechnung zustande, die wir Ihnen
unverzüglich zusenden. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, weil wir Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch nicht
erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10
Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die
Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen
kann. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung überweisen
Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Diese wird auf den
Gesamtpreis angerechnet und beträgt 25 % vom Gesamtpreis,
mindestens jedoch 60,- €. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte
bis spätestens 14 Tage vor Kursantritt ohne nochmalige
Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor
Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten
Preises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.

3. Leistungen
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren
Leistungsbeschreibungen. Nebenabreden bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über
die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose
Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten
uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich
vorgeschriebenen Beginn des Kurses mehr als 4 Monate liegen, die
bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen,
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen notwendig
wird, Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor Kursantritt in
Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Leistungsänderung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Vertrag zurückzutreten. Er hat diese Rechte unverzüglich nach
Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen.

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim
Veranstalter. Wir können als Ersatz für unsere Aufwendungen und
Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich
entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum Kursbeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Kurspreis pauschalisiert:
Bis 30. Tag vor Kursbeginn 25 %
Ab 14. vor Kursbeginn 50 %
Bei Rücktritt durch Nichtantritt am Kurstag 100%
Stornogebühren anderer im Angebot enthaltener Leistungsträger
(Hotels, Catering, Bus u. ä.) können von dieser Gliederung abweichen.
In diesem Fall gelten für den Kunden die Geschäftsbedingen der
jeweiligen Leistungsträger. Für Veranstaltungen die von
Standardprogrammen abweichen und einen erheblichen
Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten
wir uns eine Entschädigung bis maximal 50% des Kurspreises bei
Rücktritt von der Buchung vor. Dies gilt unabhängig von der oben
aufgeführten Gliederung. Nehmen Sie nach der Buchung Änderungen
vor, können wir Ersatz für hierfür entstandene Mehrkosten verlangen.
Umbuchungen des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen,
können nur nach Rücktritt vom vertrag gemäß Ziffer 4 und
gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Ersatzpersonen
Bis zum Kursbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt.
Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn der Dritte
besonderen Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als
Gesamtschuldner für entstandene Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Abreise oder aus
sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Aufwendungen
handelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die
Durchführung des Kurses ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig
stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Kurspreis; ersparte
Aufwendungen werden aber aufgerechnet.
Wir kündigen bis 2 Wochen vor Kursantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, den
Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen, dieser Erhält den Kurspreis
unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn wir Ihnen
ein vergleichbares Angebot unterbreitet haben und sie davon keinen
Gebrauch machen.
Wird der Kurs infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder noch zu
erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, soweit vereinbart, die Teilnehmer zum
Ausgangspunkt des Kurses zurückzubefördern. Die Mehrkosten sind
von den Partnern je zur Hälfte zu tragen.

8. Haftung des Veranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten
Leistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen eines
Kurses eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, stellt dies eine
Fremdleistung dar, auf die wir Sie hinweisen, für die wir aber nicht
haften. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmung dieser Unternehmen.
Die Teilnahme an unseren Angeboten, die mit besonderen Risiken
verbunden sind erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften in soweit nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Gewährleistung
Wird ein Kurs nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer der nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Leistung können Sie eine
Preisminderung verlangen. Leisten wir innerhalb einer angemessen
Frist keine Abhilfe können Sie den Vertrag schriftlich kündigen. Sie
können Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu
vertreten hat.

10. Beschränkung der Haftung
Ein Schadensanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Störungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden. Unterlassen sie
schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche gegen nicht vertragsgemäße Erbringung haben sie
innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglichen
Leistungen gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre
Ansprüche aus dem Kursvertrag verjähren nach 6 Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung enden sollte.

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz
maßgeblich.
Verantwortlich für den Inhalt der AGB´s ist die:
SAS-TGroup
Hauswurzerstr.39
36119 Neuhof/Fulda
diese vertreten durch
ihren Inhaber und Geschäftsführer Herrn Kai Wawerzinek


Wir distanzieren uns von jeglicher Art von politischem Extremismus und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir politische Extremisten egal welcher Richtung, nicht ausbilden und behalten uns vor, diese auch während eines Kurses  auszusondern.